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I. Allgemeine Bedingungen
1. Die Annahme von Aufträgen durch den Auftragnehmer erfolgt aufgrund nachstehender Bedingungen. Diese werden auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien vereinbart und haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.
2. Sämtliche Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

II. Preise
1. Soweit besondere Preisvereinbarungen fehlen, gelten die Listenpreise des Auftragnehmers.
2. Die Preise berechnen sich jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Festpreise sind nur dann verbindlich, wenn Sie als Festpreise vom Auftragnehmer als solche schriftlich anerkannt worden sind. 4. Nicht ausdrücklich im Angebot veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers oder des Bevollmächtigten ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

III. Urheberrecht
Der Auftraggeber erklärt, alle Rechte (Eigentums-, Urheber-, Nutzungsrecht usw.) an dem für ihn zu vervielfältigenden bzw. zu druckenden Stück besitzen und übernimmt dementsprechend für alle Schäden, die durch etwaige nichtberechtigte Nutzung gleichwohl entstehen könnten, die Haftung.

IV. Proben, Entwürfe, Skizzen
Proben, Entwürfe und Skizzen werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

V. Lieferung
1. Der Versand erfolgt frei Station des Druckortes, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Verpackung wird billigst berechnet.
2. Wenn ausdrücklich Abholung durch den Kunden vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden.
3. Vereinbarte Lieferzeiten werden möglichst eingehalten. Für eine Überschreitung der Lieferfrist ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich, soweit die Verzögerung durch vom Auftraggeber verlangte Abänderungen verursacht ist.
4. Bei Lieferung des Papiers durch den Besteller bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang beim Druckzurichten und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Kosten für Abfallentsorgung ggfs. gesondert zu berechnen.

VI. Toleranzen bei Zuliefer-Materialien
1. Auch bei größter Sorgfalt können Abweichung hinsichtlich der Papierqualität, der Tönung und dergleichen auftreten, die deshalb vorbehalten werden müssen.
2. Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen, wobei gerätespezifische Toleranzen im Bereich von 0,5% hingenommen werden müssen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dergleichen) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

VII. Gewährleistung
1. Weist die gelieferte Ware offensichtliche Mängel auf, hat der Auftraggeber dies schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware mitzuteilen.
2. Ansonsten verjähren Gewährleistungsansprüche nach sechs Monaten seit Gefahrübergang.
3. Der Auftraggeber kann grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen, wobei der Auftragnehmer stattdessen auch Ersatz liefern darf. Der Auftraggeber kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) erst dann verlangen, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nicht binnen einer angemessenen Frist nach Mängelrüge ausgeführt wurde oder fehlgeschlagen ist.

VIII. Satzfehler
werden kostenlos berichtigt; dagegen werden vom Auftragnehmer nicht verschuldete, in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.

IX. Korrekturabzüge
sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Durch Fernsprecher aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Wiederholung. Bei kleineren Druckaufträgen sind wir nur auf Verlangen verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.

X. Belichtungsaufträge und Datensicherung
Belichtungen aus angelieferten Dateien werden ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers belichtet. Vor dem Druck muß der Auftraggeber die Datei auf korrekte Ausgabe überprüfen. Viren-infizierte Datenträger werden - soweit erkannt - hier repariert. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch vireninfizierte Datenträger entstehen! Mehrarbeiten und Fehlbelichtungen - wegen nicht angegebener oder nicht beim Auftraggeber vorhandener Schriften - wegen unkorrekter Belichtertreiber - wegen unrichtiger Einträge in der zu druckenden Datei, z.B. Kopienanzahl oder Maßstab - wegen notwendiger (Bild-) Nachbearbeitung, um ein gutes Druckergebnis zu erhalten sind kostenpflichtig. Nicht sofort lesbare oder ausdruckbare Dateien werden nur bei ausdrücklichem Auftrag des Auftraggebers weiterbearbeitet. Das Entgelt für die Fehlersuche richtet sich nach dem Aufwand. Dateien, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellt, werden ein Jahr lang kostenlos gespeichert. Nach dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, die Datei(en) zu löschen, es sei denn, der Auftraggeber holt die Datei(en) auf eigenem(n) Datenträger(n) fristgemäß ab oder übernimmt die Kosten von Datenträgern für weitere Speicherung. Alte Dateien werden bei Neuauftrag gelöscht, es sei denn, der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer zur weiteren Speicherung gegen Entgelt. Reine Belichtungsaufträge und Dateien von Bildern für Zeitschriften etc. werden drei Tage nach Auftragsabschluß gelöscht, es sei denn, der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer zur weiteren Speicherung gegen Entgelt oder stellt einen Datenträger zur Aufnahme der Daten.

XI. Das Auflagernehmen von Druckarbeiten
Das Aufbewahren von Druckfilmen, Lithos, Druckplatten und Werkzeugen aller Art nach Auftragserledigung erfolgt für die Dauer eines Jahres kostenlos. Nach dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, die Unterlagen zu entsorgen, es sei denn, der Auftraggeber holt die Druckunterlagen fristgemäß ab oder übernimmt die Kosten für weitere Lagerung.

XII. Mehr- oder Minderlieferung
Im allgemeinen liefern wir die volle vorgeschriebene Auflage. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10% anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farbdrucken und besonders schwierigen Drucken auf 15% und, wenn das Papier von uns auf Grund der Lieferbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft wurde, auf deren Toleranzsätze.

XIII. Betriebsstörungen
- sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung abhängig ist - verursacht durch Krieg, Streik, Energie- oder Kraftmangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen oder höhere Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder die Druckerei für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.

XIV. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegen den Abnehmer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Abnehmer gegen den Dritten hat, ohne daß es dazu einer ausdrücklichen Abtretung oder Anzeige an den Lieferer bedarf.

XV. Datenschutz
Wir speichern Daten im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehung gem. Bundesdatenschutzgesetz.

XVI. Zahlung
1. Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind.
2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer Verzugszinsen von 4% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch den Auftragnehmer bleibt vorbehalten.

XVII. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Sitz des Unternehmens des Auftragnehmers, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist.

XVIII. Unwirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, soweit solche fehlen, eine der geltenden Rechtsauffassung folgende Regelung.    

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© Ingo Kathagen seit 9/98
Stand dieser Seite: 17.11.2009

Geschäftsbedingungen